Allgemeine Geschäftsbedingungen der A. & S. Witte Partnerschaft, Fachübersetzer + Sprachdienstleister
Maßgeblich für unsere Sprachdienstleistungen (u. a. Übersetzungen, Korrektorate, Sprachtraining sowie Dolmetschertätigkeiten) sind unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind verbindlich sowohl für unsere Privatkunden (Verbraucher im Sinne des Gesetzes) wie auch unsere Geschäftskunden. Abweichendes gilt nur dann, wenn wir dieses ausdrücklich mit unseren Kunden vereinbart haben.
1. Auftragserteilungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
2. Für Übersetzungen können Sie uns Texte bzw. Dateien entweder als schriftliche Urkunde, per E-Mail/FTP oder per Fax zur Verfügung stellen. Insoweit haften wir nicht für Untergang oder Beschädigung des Dokumentes auf dem Versand zu uns, es sei denn, wir hätten dieses zu vertreten. Wir verpflichten uns, die uns anvertrauten Dokumente/Dateien vertraulich zu behandeln.
3. Wir rechnen unsere Leistungen wie folgt ab:
(a) Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist die Wörterzahl oder Anzahl der Normzeilen à 55 Anschläge inklusive Leerzeichen im Quelltext, es sei denn, die etwa erforderliche Umwandlung von PDFs, Bilddateien, Faxen oder Papierdokumenten in ein elektronisch bearbeitbares Format scheitert. Dann wird zieltextbasiert abgerechnet, sofern der Kunde dem zustimmt.
Es besteht in solchen Fällen (in denen die Umwandlung in Text
scheitert) für uns alternativ die Möglichkeit, dem Kunden bei
Angebotserstellung eine Normzeilen- oder Wörterzahlspanne zu
nennen, auf die der Umfang des Quelldokuments nach erfolgter
manueller Erstellung einer bearbeitbaren Arbeitsvorlage unter
weitgehender Rekonstruktion der Formatierung des Quelldokuments
durch uns voraussichtlich hinauslaufen wird und dann nach
Fertigstellung der Übersetzung anhand der tatsächlichen
Quellwörter- oder Quellnormzeilenzahl abzurechnen. In seltenen
Fällen, insbesondere bei schlechter Druckqualität oder komplexer
Formatierung des Quelldokuments, in denen unser
Formatierungsaufwand im Rahmen der Veranschlagung von marktüblichen
Wortpreisen oder Normzeilenpreisen nicht mehr hinreichend vergütet
würde oder falls die Ermittlung der Quellwörter- oder
Quellnormzeilenzahl oder Angabe einer Quellwörter- oder
Quellnormzeilenzahlspanne während der Angebotsphase sich als sehr
zeitaufwändig erweisen sollte, behalten wir uns die
Angebotserstellung anhand von Pauschal- oder (bei Dokumenten, deren
kundenseitige Erstellung im Anfragezeitpunkt noch nicht
abgeschlossen ist) Dokumentseitenpreisen vor.
Erteilt der Kunde uns
den Auftrag anhand der Angabe nur eines Einzelpreises je
Abrechnungseinheit durch uns (zB. anhand unseres Angebots "Wir
bieten Ihnen diese Übersetzung für X Euro je Normzeile-55 im
Quelltext an."), d.h. ohne Bezifferung der tatsächlichen oder
voraussichtlichen Menge der Abrechnungseinheiten durch uns, kommt
ein rechtswirksamer Vertrag zustande, es sei denn, der Kunde
widerspricht dem vor Beginn der eigentlichen Auftragsabwicklung und
weist uns darauf hin, dass er zusätzlich zum Einzelpreis je
Abrechnungseinheit eine Bezifferung der tatsächlichen oder
voraussichtlichen Menge der Abrechnungseinheiten benötigt.
(b) Korrekturlesen wird nach Vereinbarung entweder wort-/normzeilenbasiert oder nach Zeitaufwand berechnet.
(c) Dolmetschertätigkeiten werden nach individueller Vereinbarung auf Basis von Stundensätzen, Halbtags- oder Tagespauschalen abgerechnet. Für Dolmetschertätigkeiten wird aufgrund der erforderlichen Vorbereitungszeit ein Mindestauftragswert je Termin in Höhe von 1,5 Arbeitsstunden bei Direktkunden und 2,25 Arbeitsstunden bei Agenturkunden vereinbart.
Übersetzungen und sonstige Sprachdienstleistungen (ausgenommen Dolmetschen) der Gesellschaft bewegen sich im Hinblick auf den Mindestauftragswert in der Regel zwischen 0,75 und 1,25 Arbeitsstunden zum kundentypspezifischen Stundensatz und liegen grundsätzlich nicht über dem letztgenannten Wert.
Wir weisen in sämtlichen Rechnungen für jegliche Sprachdienstleistungen die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer aus, wenn unsere Leistung aufgrund des Ansässigkeitslandes des Kunden (Deutschland/EU/außerhalb der EU) und/oder seines steuerrechtlichen Status (Unternehmer/Nichtunternehmer) der deutschen Umsatzsteuer unterliegt.
4. Rechnungen können per Überweisung, PayPal, Barzahlung, Western Union oder MoneyGram bezahlt werden.
(a) Rechnungen sind bei postalischer oder elektronischer Lieferung unserer Arbeitsergebnisse innerhalb 21 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug bzw. bei Abholung der Dokumente bei uns sofort ohne Abzug zahlbar. Dolmetscher-Leistungen sind in bar nach dem Einsatz fällig, es sei denn bei dem Kunden handelt es sich um eine Agentur, denn Übersetzungs- und Dolmetscheragenturen erhalten abweichend von der vorstehenden Bestimmung für jedwede Sprachdienstleistungen, mit denen sie uns beauftragen, aufgrund ihrer Vermittlerrolle individuell zu vereinbarende Zahlungsziele.
(b) Wir stellen unseren Kunden Verzugszinsen (für unsere privaten Kunden 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr; für unsere Geschäftskunden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr) in Rechnung, wenn unsere Rechnung auch nach zweifacher schriftlicher Zahlungserinnerung nicht gezahlt wird.
(c) Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen (z.B. bei Kunden aus Nicht-EU-Ländern oder bei Abwicklung sehr umfangreicher Projekte) mit unseren Kunden Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
(d) Wir behalten uns das Recht vor, in seltenen Fällen auch die Zahlungsbedingung "Anzahlung" für bestimmte Bestellungen nicht anzubieten und den Kunden stattdessen auf unsere weitere Zahlungsbedingung "Vorkasse" zu verweisen. Es besteht dann im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung bei in Deutschland ansässigen Kunden für den Kunden die Möglichkeit, nach 5 auf diese Weise abgewickelten Aufträgen Stammkundenstatus zu erlangen und für den Kunden eine Zahlung auf Rechnung freizuschalten.
5. Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen termingerecht oder vor der Lieferfrist zu erbringen. Lieferfristen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich mit unseren Kunden vereinbart haben. Halten wir vereinbarte Lieferfristen nicht ein, wird uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Erledigung des Auftrages setzen.
6. Wir erbringen unsere Sprachdienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Sollten diese gleichwohl fehlerhaft sein, werden wir den Mangel oder die Mängel schnellstmöglich beheben; die Mangelheilung wird somit innerhalb 96 Stunden oder soweit möglich rascher erfolgen (berechnet anhand einer Arbeitswoche Montag-Samstag). Unsere Geschäftskunden werden vorhandene Mängel innerhalb einer Frist von 30 Tagen mitteilen, bei einer Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt sind wir nicht mehr verpflichtet, etwaige Mängel zu beheben. Sollte die Behebung des Mangels scheitern, ist der Kunde berechtigt, den Rechnungsbetrag angemessen zu mindern.
Die Haftung der Gesellschaft für etwaige dem Kunden durch von uns zu vertretende fehlerhafte Sprachmittlungstätigkeit entstehende Vermögensschäden ist auf 75.000 EUR je Auftrag beschränkt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
7. Storniert der Kunde den uns erteilten Auftrag, während sich dieser noch in Bearbeitung befindet, so beläuft sich unser Honoraranspruch auf den dem Bearbeitungsfortschritt entsprechenden Anteil am Auftragswert.
Bei Stornierung von Dolmetscheraufträgen bis 48 Stunden vor Antritt der Anreise werden nur die tatsächlich bereits entstandenen Anfahrtskosten (z.B. Stornierungsgebühren bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln) in Rechnung gestellt. Bei Stornierung von Dolmetscheraufträgen, die weniger als 48 Stunden vor Antritt der Anreise erfolgt, jedoch vor dem Anreisetag, berechnen wir zusätzlich eine Entschädigungspauschale für Vorbereitungszeit und entgangenen Gewinn in Höhe von pauschal 65,00 €, ggf. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Stornierung von Dolmetscheraufträgen am Anreisetag oder falls datumsmäßig davon abweichend, am Einsatztag, beläuft sich vorgenannte Entschädigungspauschale auf den vorstehenden Mindestauftragswert je Dolmetschtermin in Höhe von 1,5 Arbeitsstunden bei Direktkunden und 2,25 Arbeitsstunden bei Agenturkunden, sowie im Falle der Stornierung auf dem Weg zum oder am Einsatzort zuzüglich tatsächlicher Fahrtzeit bis zum Zeitpunkt der Stornierung zum dafür maßgeblichen kundentypspezifischen Stundensatz plus Zeitaufwand für die Rückfahrt zzgl. der tatsächlich anfallenden Auslagen (Kilometergeld und ggf. Parkgebühren bzw. Bahnfahrkarten und ggf. Nahverkehrstickets; falls nicht vermeidbar auch Taxikosten und/oder Übernachtungskosten).
8. Für den Fall, dass eine der in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen unwirksam sein sollte oder wird, behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit.
9. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle mit unseren Kunden entstehenden Ansprüche der für den Sitz unserer Gesellschaft maßgebliche Gerichtsstand vereinbart.