Preisgestaltung & Ablauf
Wir halten uns an unsere Angebote. Auf die darin genannten Einzel- oder Pauschalpreise können Sie sich verlassen. Zu den veranschlagten Mengeneinheiten finden Sie Näheres in unseren AGB: im Regelfall nennen wir Ihnen bereits im Angebot einen verbindlichen Endpreis.
In einzelnen Fällen beschränken wir uns darauf, verbindliche Einzelpreise pro Wort oder Normzeile (à 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) des Ausgangstextes anzubieten. Anhand der voraussichtlichen Anzahl der Mengeneinheiten im Quelltext errechnen wir dann eine verbindliche Spanne („Es wird nach Erstellung der Arbeitsvorlage durch uns auf X bis Y Mengeneinheiten hinauslaufen“).
Ihre Dokumente werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Übersetzungen
Wir erstellen Ihnen gern zeitnah einen Kostenvoranschlag auf der Basis von
- Wörtern oder
- Normzeilen à 55 Anschlägen
des Ausgangstextes unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse und Terminvorstellungen im Rahmen unserer jeweiligen Kapazitätsauslastung.
Nach dem Umfang des Zieltextes rechnen wir nur in absoluten Ausnahmefällen ab.
Bei sehr zeitaufwendiger Angebotserstellung oder in Fällen, in denen der Aufwand für die Erstellung der (Word-) Arbeitsvorlage anhand nicht editierbarer Dateiformate wie z.B. Bilddateien zu marktüblichen Preisen je Mengeneinheit nicht mehr zu decken wäre (d.h. wenig Text, hoher Formatierungsaufwand), behalten wir uns vor, einen Pauschalpreis je Projekt oder bei im Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht abgeschlossener kundenseitiger Dokumenterstellung einen Festpreis je Dokumentseite zu nennen.
Folgende Quellformate können wir bearbeiten: Word, Excel, PowerPoint, PDF, XHTML 1.1, HTML 4 und HTML 5-Dateien, Adobe FrameMaker, Adobe InDesign, Adobe InCopy, QuarkXpress sowie persönlich übergebene bzw. nach Absprache auch per Post eingesandte Unterlagen.
Bilddateien wie z.B. JPGs eignen sich nicht für die OCR-Texterkennung, sodass die Datei von uns vor der Übersetzung abgetippt werden muss, was sich preiserhöhend auswirkt. PDFs sind hingegen kein Bildformat im eigentlichen Sinne, sodass der Aufwand zur Erstellung einer Word-Datei hier meist geringer ist.
Unser Preis richtet sich nach dem fachlichen und sprachlichen Schwierigkeitsgrad, dem ggf. erforderlichen Formatierungsaufwand und eventuellen Sonderwünschen, wobei wir diese im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren nicht gesondert berechnen. In diesem Punkt versuchen wir unseren Kunden entgegenzukommen. Bei besonders eilbedürftigen Aufträgen behalten wir uns einen Nacht- oder Eilzuschlag vor.
Bei der Abrechnung nach Wörtern spielt zudem die Quellsprache eine gewisse Rolle für die Preisbildung, da die durchschnittliche Wortlänge je nach Sprache variiert.
Übersenden Sie uns Ihren Text bitte zur Ansicht per E-Mail an info(at)jwstrans.net
Bei Standardtexten, die wir häufiger übersetzen (zB. westdeutschen Abiturzeugnissen, deutschen Geburts- und Heiratsurkunden, deutschen polizeilichen Führungszeugnissen oder Apostillen verschiedener Länder) können wir Ihnen gern auch ohne vorherige Prüfung des Dokuments einen Pauschalpreis nennen, auch telefonisch unter
+49(0)421-5489-590.
Fügen Sie in allen anderen Fällen Ihren Text (mögliche Quellformate siehe oben) bitte Ihrer E-Mail als Anhang bei, zusammen mit den zur Bearbeitung der Anfrage erforderlichen Informationen wie
- der Quellsprache und der gewünschten Zielsprache (Letzteres ist eine unbedingt erforderliche Angabe, wir empfehlen, uns darüber hinaus auch die Quellsprache zu nennen),
- dem gewünschten Service: welche Leistung soll es sein? Z.B. Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung? Z.B. ein textvergleichendes Korrektorat Ihrer (den Kriterien kompetenter Sprachmittlung überwiegend genügenden) Übersetzung?
- ggf. der von Ihnen benötigten Lieferzeit ab Beauftragung,
- ggf. speziellen Formatierungs- oder sonstigen Bearbeitungsanweisungen und ggf. dem
- gewünschten Ziel-Dateiformat (bei bearbeitbaren Dateiformaten gehen wir, wenn wir nichts anderes von Ihnen hören, vom Quellformat als gewünschtem Zielformat aus - bei nichtbearbeitbaren Dateiformaten wie z.B. Scans oder anderen PDFs gehen wir, wenn wir nichts anderes von Ihnen hören, vom Word-Format als gewünschtem Zielformat aus - beglaubigte Übersetzungen liefern wir mit Ausnahme von Agenturkunden, die in Fällen, wo uns dies hilfreich erscheint, auf Wunsch zusätzlich eine (natürlich so, d.h. vor Beglaubigung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsformel noch keine rechtlichen Wirkungen entfaltende) bearbeitbare Version der Übersetzung in Word erhalten, grundsätzlich nur auf Papier, d.h. in der in Deutschland und den meisten Ländern der Erde nach wie vor einzig rechtswirksamen Form aus)
- und Ihren vollständigen Kontaktdaten (mindestens Name und Anschrift, möglichst die Festnetznummer, zudem möglichst auch eine Mobilnr., um Sie auch dann mit Rückfragen erreichen zu können, wenn die Zeit knapp ist).
Eine weitere Möglichkeit, uns Arbeits- oder Referenzdateien zu übermitteln, finden Sie unter Kontakt: dort können Sie Ihre Dokumente ebenfalls in unser System hochladen.
Dokumente, die nur in Papierform vorliegen, können Sie uns für ein Angebot direkt im persönlichen Termin übergeben oder in Graustufen oder besser noch in Farbe (mit 600, mindestens aber 300 dpi) einscannen. Digitalfotos sind für die Zwecke der Dokumentenerstellung häufig unbrauchbar, da Ausleuchtung und Aufnahmewinkel häufig nicht stimmen und schlechte OCR-Texterkennungs-Ergebnisse die Folge sind. Ist dies aber die einzige Möglichkeit, positionieren Sie den Text bitte in einem sehr gut beleuchteten Teil des Raumes senkrecht zur Kamera, und vermeiden Sie Licht-Reflexionen auf der Vorlage.
Eine Übermittlung von Dokumenten per Fax an +49(0)421-5489-591 ist nur ausnahmsweise nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Auch dann benötigen wir den Text bei Auftragserteilung in aller Regel aber in einer der anderen hier genannten Formen.
Bitte sehen Sie davon ab, uns zur Angebotserstellung Dokumente, die Sie von uns zurück benötigen, ohne vorherige Absprache per Post zu übersenden, da die Angebotsphase und damit ggf. auch die Erledigung des Auftrags sich um die Postlaufzeit verzögern würde und wir Ihnen das Porto für die Rücksendung in Rechnung stellen müssten, falls der Auftrag nicht zustande kommt. Jedoch bieten wir Bestandskunden diesen Anfragemodus nach Absprache an.
Die eigentliche Auftragsabwicklung nach unserer Bestätigung Ihrer Bestellung ist natürlich ohne Weiteres anhand postalisch übersandter Dokumente möglich.
Beglaubigte Übersetzungen
Eigene Übersetzungen können wir gegen eine geringe Gebühr in folgenden Sprachenpaaren beglaubigen, für die Sebastian Witte ermächtigt ist (OLG Hamm): Englisch/Spanisch <> Deutsch, Englisch <> Spanisch.
Beglaubigte Übersetzungen in Kombinationen anderer gängiger Sprachen mit Deutsch oder Englisch können wir in der Regel vermitteln, sofern der/die vereidigte oder ermächtigte Übersetzer/in die zu beglaubigende Übersetzung selbst anfertigt.
Beglaubigungen fremder Übersetzungen können wir nur vornehmen oder vermitteln, wenn ein qualifizierter und/oder in Vollzeit tätiger erfahrener Sprachmittler die Übersetzungen erstellt hat. Für die Beglaubigung einer fremden Übersetzung durch Sebastian Witte selbst berechnen wir unseren Satz für textvergleichende Korrektorate (nach Zeitaufwand oder je Wort) zuzüglich einer geringen Beglaubigungsgebühr und ggf. Porto- und Versandkosten. Auch soweit wir die Beglaubigung vermitteln, orientiert sich der Preis hierfür grundsätzlich an diesem Abrechnungsmodus.
Wir müssen uns allerdings vorbehalten, einen Preis bis zur Höhe einer Neuübersetzung zu berechnen, falls die uns vorgelegte Übersetzung erhebliche fachliche und/oder sprachliche Mängel aufweisen sollte. Semiprofessionelle Übersetzungen und Übersetzungen von Privatpersonen, auch wenn diese zweisprachig aufgewachsen sind, beglaubigen wir grundsätzlich nicht.
Bitte klären Sie vorab, ob der Stelle oder Behörde, bei der Sie die Unterlagen einreichen möchten, eine beglaubigte Übersetzung genügt, in der wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bezüglich der uns in beglaubigter Kopie, elektronischer Kopie, als Analogfoto oder Fotokopie übermittelten Vorlage bescheinigen. Andernfalls benötigen wir die Originalurkunde in Papierform. Von der Vorlage einfacher Fotokopien/Analogfotos zur beglaubigten Übersetzung raten wir eher ab, weil Behörden zumindest in der Regel nur beglaubigte Übersetzungen akzeptieren, die anhand eines Originals, einer beglaubigten Kopie oder einer elektronischen Kopie (PDF) angefertigt wurden. Wenn Sie uns gleichwohl mit der Übersetzung anhand einer Fotokopie oder einer analogen Fotografie beauftragen möchten, etwa weil andere Dokumentversionen verschollen sind, muss die Fotokopie oder das Analogfoto lesbar bzw. von ausreichender Qualität sein.
Für handschriftliche Einträge in Dokumenten haben wir geübte „Leseaugen“ – was auch wir nicht lesen können, ist in der Tat kaum zu entziffern. Einzelne besonders schwer entzifferbare Textteile der Vorlage kennzeichnen wir dann in der Übersetzung mit dem Vermerk „unleserlich", ohne dass die beglaubigte Übersetzung dadurch ihre rechtlichen Wirkungen einbüßen würde.
Korrektorate (textvergleichend oder einsprachig)
Diese Leistungen berechnen wir je Wort anhand der fachlichen und sprachlichen Qualität des von uns zu bearbeitenden Textes bzw. bei textvergleichendem Übersetzungskorrektorat zusätzlich auch des Schwierigkeitsgrades des Quelltextes oder nach Zeitaufwand.
Transkription mit darauffolgender Übersetzung
Diese Leistung berechnen wir je Minute der Audiovorlage.
Terminologiemanagement/Website-Lokalisierung
Nach Zeitaufwand
Dolmetschleistungen
Dolmetschleistungen bieten wir zu Halbtages- oder Tagessätzen an, wobei wir jedoch in geeigneten Einzelfällen ein Angebot anhand der tatsächlichen Arbeits- und Fahrtzeit in Stunden erstellen. Im Interesse einer kosteneffizienten Gestaltung sind wir in der Regel bereit, längere Reisezeiten mit einem ermäßigten Stundensatz abzurechnen. Die oftmals erforderliche Vorbereitungszeit berücksichtigen wir in unserem Stundensatz, indem wir sie ggf. in der Kalkulation anhand des voraussichtlichen Auftragswerts auf unseren Stundensatz umlegen, statt sie in Angebot und Rechnung gesondert auszuweisen. Reisekosten wie z.B. Kilometergeld, Bahntickets und sonstige Auslagen gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen Verpflegungsaufwendungen, die wir selbst tragen. Nähere Informationen zur Preisgestaltung und Stornierungsregelung bei Dolmetschleistungen entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Die Johnson & Witte Partnerschaft ist kein Dolmetscherbüro. Bei Dolmetschaufträgen, die Sebastian Witte nicht selbst übernehmen kann, beschränken wir uns in aller Regel auf Empfehlungen, wenn wir jemanden kennen, der für den Auftrag geeignet ist.
Fremdsprachentraining und Unterricht in Deutsch als Fremdsprache
Fremdsprachentraining und Unterricht in Deutsch als Fremdsprache rechnen wir nach Zeitaufwand ab, ggf. zuzüglich einer Anfahrtspauschale.